Preiserhöhung im laufenden Vertrag: Was Sie beachten müssen
Eine Preiserhöhung im laufenden Vertrag braucht entweder die Zustimmung des Mitglieds oder eine wirksame Preisanpassungsklausel. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Wer erhöht, sollte transparent begründen und ein Sonderkündigungsrecht einräumen.
KI-generiertEnergie, Löhne, Miete: Die Kosten steigen, und irgendwann muss der Beitrag nachziehen. Bei Neuverträgen ist das einfach. Bei laufenden Verträgen entscheidet die Vertragsgrundlage darüber, ob die Erhöhung wirksam ist. Dieser Beitrag gibt einen Überblick, er ersetzt keine Rechtsberatung. Die Rubrik entsteht in Zusammenarbeit mit einer Fachkanzlei.
Welche zwei Wege gibt es?
Weg 1: Änderungsvereinbarung. Sie bieten dem Mitglied den neuen Preis an, das Mitglied stimmt aktiv zu, zum Beispiel per Unterschrift, Klick in der App oder Antwort auf eine E-Mail. Ohne Zustimmung gilt der alte Preis weiter. Dieser Weg ist rechtlich sicher, aber aufwendig, und ein Teil der Mitglieder wird nicht reagieren.
Weg 2: Preisanpassungsklausel. Der Vertrag enthält von Anfang an eine Klausel, die Erhöhungen unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Dann können Sie einseitig anpassen, aber nur im Rahmen der Klausel. Ob die Klausel wirksam ist, entscheidet § 307 BGB: Sie darf das Mitglied nicht unangemessen benachteiligen und muss klar und verständlich sein.
Was macht eine Klausel wirksam?
Die Rechtsprechung stellt an Preisanpassungsklauseln in Verbraucherverträgen hohe Anforderungen. Bewährt haben sich Klauseln, die
- die Kostenfaktoren nennen, die eine Anpassung auslösen dürfen (Energie, Personal, Miete, Lizenzgebühren),
- den Rahmen begrenzen, etwa einen Höchstsatz pro Jahr,
- eine Senkungspflicht enthalten, wenn die Kosten sinken,
- eine angemessene Ankündigungsfrist vorsehen, in der Praxis meist mehrere Wochen,
- und ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens einräumen, das Gerichte regelmäßig als Ausgleich für eine einseitige Anpassung erwarten.
Klauseln wie „Der Betreiber kann die Beiträge nach billigem Ermessen anpassen” ohne weitere Konkretisierung sind regelmäßig unwirksam. Dann fehlt die Grundlage, und gezahlte Erhöhungen können zurückgefordert werden.
Warum reicht Schweigen nicht?
Viele ältere Verträge enthalten eine Zustimmungsfiktion: Wer der Änderung nicht innerhalb einer Frist widerspricht, hat zugestimmt. Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden, dass solche Klauseln in Bankverträgen unwirksam sind, weil sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen. Das Urteil betrifft Banken, die Begründung ist aber allgemein gehalten. Inzwischen haben Landgerichte sie auf Fitnessstudios übertragen: Das Landgericht Bamberg hat 2024 untersagt, den Durchgang durchs Drehkreuz als Zustimmung zur Preiserhöhung zu werten (Urteil vom 15. März 2024, 13 O 730/22, nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands). Wer heute auf eine Zustimmungsfiktion setzt, geht ein erhebliches Risiko ein.
Wie kommunizieren Sie eine Erhöhung?
Unabhängig vom rechtlichen Weg entscheidet die Kommunikation darüber, wie viele Mitglieder bleiben:
- Früh und persönlich: mindestens sechs Wochen vorher, per E-Mail oder Brief, nicht nur per Aushang.
- Begründet: Welche Kosten sind gestiegen, was hat sich im Studio verbessert.
- Konkret: alter Betrag, neuer Betrag, Datum.
- Fair: Sonderkündigungsrecht klar benennen, auch wenn es weh tut. Es erhöht das Vertrauen und die rechtliche Sicherheit.
- Erreichbar: Wer Fragen hat, bekommt eine Ansprechperson.
Welche Fristen und Formen für Kündigungen gelten, lesen Sie im Beitrag Kündigungsfristen 2026. Mehr für Betreiber im Ressort Branche.
Häufige Fragen
Kann ich den Beitrag einfach per Aushang erhöhen?
Nein. Ohne wirksame Preisanpassungsklausel im Vertrag brauchen Sie die Zustimmung jedes Mitglieds. Ein Aushang oder eine Mitteilung reicht dafür nicht.
Gilt Schweigen als Zustimmung?
Der Bundesgerichtshof hat 2021 für Bankverträge entschieden, dass Klauseln mit fingierter Zustimmung durch Schweigen unwirksam sind. Das Landgericht Bamberg hat 2024 auch für ein Fitnessstudio untersagt, den Durchgang durchs Drehkreuz als Zustimmung zu werten. Verlassen Sie sich nicht darauf.
Was macht eine Preisanpassungsklausel wirksam?
Sie muss klar nennen, aus welchen Gründen und in welchem Rahmen der Preis steigen darf, und sie muss bei sinkenden Kosten auch Senkungen vorsehen. Pauschale Klauseln halten vor Gericht selten.
Muss ich ein Sonderkündigungsrecht einräumen?
Bei einer Erhöhung über eine Klausel ist ein Sonderkündigungsrecht üblich und stärkt die Wirksamkeit. Bei einer Änderungsvereinbarung ist die Ablehnung ohnehin möglich, dann läuft der alte Vertrag weiter.


